Sie benötigen einen Energieausweis für Ihre Immobilie?
Kein Problem, da sind wir genau der richtige Ansprechpartner
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung neu vermieten, verkaufen oder verpachten möchten, sind Sie verpflichtet den Interessenten einen Energieausweis vorzulegen. Beim Energieausweis unterscheidet man zwischen dem Bedarfsausweis (der Energiebedarf wird aufgrund der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet) und dem Verbrauchsausweis (der Energiebedarf wird auf Basis gemessener Verbräuche bestimmt). Gebäude vor Baujahr 1977 erhalten einen Bedarfsausweis.
Für die Erstellung eines Energieausweises werden folgende Daten benötigt
- Gebäudedaten (Baujahr, Grundrisspläne, usw.)
- Informationen über Alter und Art der Heizungsanlage, Art des Brennstoffs (z. B. Öl oder Gas), Art der Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral), zusätzliche Feuerstätten (Kaminofen o. ä.), letzte Messbescheinigung des Schornsteinfegers
- Informationen über bereits erfolgte energetische Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Austausch der Fenster usw.)
- Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Lüftungsanlagen
- Bei Verbrauchsausweisen: lückenlose Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre