Ja, ein Immobilienmakler ist gemäß „Geldwäschegesetz“ (GwG) verpflichtet die Identität seiner Kunden festzustellen und zu überprüfen. Die Überprüfung dieser Verpflichtung erfolgt durch eine Kopie des Personalausweises. Das hat den Vorteil, dass diese Daten später unkompliziert an den Notar weitergegeben werden können. So werden Zeit und Aufwand bei der Vertragsvorbereitung gespart und wir sind sicher, dass der Notar alle Angaben für die Kaufvertragsvorbereitung hat. Bei einem Unternehmen nehmen wir Einsicht ins Handelsregister. Natürlich gilt für die Person mit Handlungsvollmacht das gleiche wie für natürliche Personen, auch hier müssen wir uns Gewissheit über die Identität verschaffen.