Der Energieausweis beschreibt den Energiestandard eines Wohngebäudes. Verkäufer, Vermieter und Makler sind laut Energieeinsparverordnung verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen in denen die für die Beheizung genutzten Energieträger sowie Energiekennwerte eines Wohngebäudes beschrieben wird. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob Sie die Immobilie selbst verkaufen oder einen Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen.